ZfIR 2017, 836

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG §§ 44, 46; ZPO § 519 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4Zulässige Berufung trotz falscher Parteibezeichnung „Wohnungseigentümergemeinschaft“ nach fehlerhaftem Rubrum im erstinstanzlichen Urteil WEG§ 44 WEG§ 46 ZPO§ 519 GGArt. 2 GGArt. 19 BGH, Urt. v. 21.07.2017 – V ZR 72/16 (OLG Dresden)BGHUrt.21.7.2017V ZR 72/16OLG Dresden

Leitsatz der Redaktion:

Nennt das erstinstanzliche Urteil im Rubrum allein die Wohnungseigentümergemeinschaft als Beklagte, darf diese mit dieser Bezeichnung Berufung einlegen; dem steht nicht entgegen, dass es sich bei der falschen Bezeichnung der Beklagten als Wohnungseigentümergemeinschaft um ein offensichtliches Versehen des Amtsgerichts gehandelt hat, weil nicht diese, sondern allein die einzelnen Wohnungseigentümer (beklagte) Parteien des erstinstanzlichen Verfahrens waren.

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