ZfIR 2016, 843

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 RechtsprechungWohnungseigentumsrecht VVG § 43 Abs. 1, § 95 Abs. 1Anspruchsvoraussetzungen der Auszahlung einer Versicherungsleistung von der WEG an den Veräußerer oder Erwerber des Wohnungseigentums VVG§ 43 VVG§ 95 BGH, Urt. v. 16.09.2016 – V ZR 29/16 (LG Frankfurt/M.)BGHUrt.16.9.2016V ZR 29/16LG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich – mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum – um eine Versicherung auf fremde Rechnung.
2. Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist diese verpflichtet, die Versicherungsleistung an diejenige Person auszuzahlen, der sie nach den versicherungsvertraglichen Regeln zusteht.
3. Ist die Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalls veräußert worden, steht der Anspruch auf die Versicherungsleistung aus diesem Versicherungsfall grundsätzlich dem Veräußerer und nicht dem Erwerber zu.

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