ZfIR 2015, A 6

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Aktuell

Gesetzgebung: Anhörung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Bausparkassen werden von den betroffenen Unternehmen positiv beurteilt. Die Branche selbst forderte aber in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschuss noch weitere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation angesichts der Niedrigzinsphase. So sollten die Beleihungsgrenzen bei Finanzierungen nicht auf 80 Prozent des Wertes begrenzt bleiben, sondern auf 100 Prozent erhöht werden.
Die Bundesregierung will mit dem eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (18/6418) die Vorgaben für Bausparkassen auf das niedrige Kapitalmarktzinsniveau ausrichten. In Zukunft wird den Bausparkassen die Möglichkeit eingeräumt, auch das Pfandbriefgeschäft zu betreiben. Sie erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren. Es wurde aber auch Kritik an dem Geschäftsmodell der Bausparkassen geübt: Notwendig für die Immobilienfinanzierung seien Bausparkassen nicht. Positiv stellte die Verbraucherzentrale Bundesverband fest, dass das von den Bausparkassen gewünschte Sonderkündigungsrecht für Verträge mit hohen Zinsen nicht im Gesetzentwurf enthalten sei.
(Quelle: hib Nr. 615/2015 vom 23. 11. 2015)

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