ZfIR 2015, 912

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung in Leitsätzen Bau-, Boden- und Umweltrecht BauGB § 43 Abs. 3 Satz 2, § 95197. Verkehrswert des Grundstücks am sog. Bewertungsstichtag als Bemessungsgrundlage der Entschädigung bei sog. isolierter eigentumsverdrängenden Planung BauGB§ 43 BauGB§ 95 KG, Urt. v. 10.07.2015 – 9 U 1/13 BauL (nicht rechtskräftig; LG Berlin)KGUrt.10.7.20159 U 1/13 BauLnicht rechtskräftigLG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Entfällt eine planungsrechtlich zulässige bauliche Nutzung nach sieben Jahren durch eine planungsrechtliche Änderung ist der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit als solcher nicht zu entschädigen, sondern nur ein wertmindernder Eingriff in die ausgeübte Nutzung (§ 95 Abs. 2 Nr. 7, § 42 Abs. 3 Satz 1, § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB dahin, dass die Vorschrift bei sog. isolierten eigentumsentziehenden Eingriffen nicht anzuwenden sei, ist im Anschluss an den Beschluss des BVerfG vom 16. 12. 2014 (1 BvR 2142/11, ZfIR 2015, 349 (m. Anm. Runkel, S. 356)) – nicht zulässig. Sie ist auch nicht geboten, weil es sich bei der Regelung des § 42 Abs. 3 BauGB um eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handelt und gegen unzulässige Planänderungen verwaltungsgerichtlicher Primärrechtsschutz besteht.

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