ZfIR 2015, 912

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung in Leitsätzen Wohnungseigentumsrecht WEG § 21 Abs. 3196. Ungültige Beschlussfassung über Änderung der Hausordnung zum verpflichtenden Verschließen der Haustür zur Nachtzeit WEG§ 21 LG Frankfurt/M., Urt. v. 12.05.2015 – 2-13 S 127/15 (AG Kassel)LG Frankfurt/M.Urt.12.5.20152-13 S 127/15AG Kassel

Leitsätze der Redaktion:

1. Angesichts der technischen Möglichkeit von Haustürschließungssysteme, welche einerseits einen Verschluss des Hauseingangs zulassen, andererseits Seite ein Öffnen durch flüchtende Bewohner aber ohne einen Schlüssel ermöglichen, entspricht es jedenfalls nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, in den Nachtstunden die Haustür verschlossen zu halten und dadurch in Notsituationen Fluchtmöglichkeiten – mit gegebenenfalls tödlichem Risiko – erschwert.
2. Ein derartiger Beschluss überschreitet das Ermessen der Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über die Hausordnung deutlich, so dass auf die Anfechtung der angefochtene Beschluss für ungültig zu erklären ist.

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