ZfIR 2014, A 6

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Gesetzgebung: Grunderwerbsteuer – Mittelbare Änderungen im Bestand einer Personengesellschaft

Der Bundesrat schlägt mit Gesetzesentwurf vom 7.11.2014 (BR-Drucks. 432/14) vor, hinter § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG folgenden Passus einzufügen:
„Mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand beteiligter Personengesellschaften werden durch Multiplikation der Vomhundertsätze der Anteile am Gesellschaftsvermögen, vorbehaltlich der Sätze 3 und 4, anteilig berücksichtigt. Eine unmittelbar beteiligte Kapitalgesellschaft gilt in vollem Umfang als neue Gesellschafterin, wenn an ihr mindestens 95 vom Hundert der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Bei mehrstufigen Beteiligungen gilt Satz 3 auf der Ebene jeder mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft entsprechend.“
Da die Ergänzung nach Auffassung des Bundesrates nur eine Klarstellung der bisherigen Regelung enthält, soll die Neufassung auf Erwerbsvorgänge angewendet werden, die nach dem 31.12.2001 verwirklicht wurden.
Der Gesetzesentwurf und die Begründung können abgerufen werden, unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0401-0500/432-14 %28B%29. pdf?__blob=publicationFile&v=1.
(Quelle: DNotI – Aktuelles vom 18.11.2014)

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