ZfIR 2014, 880

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 765, 780, 781193. Unmittelbarer Auszahlungsanspruch des Auftragnehmers aus einer Finanzierungsbestätigung (der Bank des Bauherrn) bei Auslegung dieser als Bürgschaft oder abstraktes SchuldversprechenOLG Schleswig,   v. 10.04.2014 – 5 U 174/13 (LG Kiel)OLG Schleswig 10.4.20145 U 174/13LG Kiel

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Direktanspruch des Verkäufers/Bauunternehmers auf Zahlung aus der Finanzierungsbestätigung setzt voraus, dass diese entweder eine Bürgschaft oder ein abstraktes Schuldversprechen der finanzierenden Bank enthält. Dies ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. Gegen die Annahme eines abstrakten Schuldversprechens spricht, wenn der Text lediglich mit „Finanzierungsbestätigung“ überschrieben, die Erklärung nicht als Garantie oder Bürgschaft bezeichnet wird und die erklärende Bank für die Bestätigung keine Provision verlangt hat.

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