RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Aktuell
Trinkwasser wird bleifrei – Neuer Grenzwert ab 12/2013
Noch in diesem Jahr wird das „Aus“ für Bleirohre als Trinkwasserleitungen besiegelt. Ab dem 1.12.2013 tritt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft. Pro Liter Wasser dürfen dann nicht mehr als 0,010 mg Blei enthalten sein. Da die Werte in Bleileitungen in der Regel höher sind, müssen diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Mit dem neuen Grenzwert werden Bleirohre als Trinkwasserleitung quasi unbrauchbar. Wird der Blei-Grenzwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache der Überschreitung zu beseitigen. Faktisch wird dazu meist ein kompletter Austausch der Bleirohre nötig sein. Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht bis zum 1.12.2013 vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher schriftlich oder per Aushang unabhängig von der Blei-Konzentration im Trinkwasser informieren.
Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001, die am 1.1.2003 in Kraft trat, sieht eine stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1.12.2013 vor. Damit endet die zehnjährige Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre. Davon betroffen sind Gebäude, die vor 1970 gebaut wurden, da danach keine Bleileitungen mehr verbaut wurden.
Sollten als Hausanschlussleitungen oder im Gebäude noch Bleirohre vorhanden sein, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 1.12.2013 hierüber schriftlich oder per Aushang informiert werden – auch wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten wird.
(Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 18.11.2013)