ZfIR 2013, 883

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 93; ZPO § 809; BGB § 242200. Keine Weigerung des Gerichtsvollziehers zur Zwangsräumung bei Namensschild eines Dritten am Objekt aufgrund offensichtlich fingierten MietvertragsAG Heilbronn, Beschl. v. 16.07.2013 – 5 M 3852/13AG HeilbronnBeschl.16.7.20135 M 3852/13

Leitsatz des Einsenders:

Bestehen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit eines nach der Beschlagnahme zwischen dem ehemaligen Grundstückseigentümer und einem Dritten abgeschlossenen Mietvertrags, kann der Gerichtsvollzieher die für das Grundstück angeordnete Zwangsräumung nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Namenszug des Dritten am Klingelschild angebracht ist; dies gilt vor allem dann der Dritte selbst nicht mal behauptet an der Adresse des Grundstücks polizeilich gemeldet zu sein.
Anmerkung der Redaktion:
Unter demselben Az. hat das AG Heilbronn die Erinnerung der Dritten (angeblicher Untermieter und Hauptmieter) zurückgewiesen. Daraufhin hat der Untermieter Drittwiderspruchsklage vor dem LG Heilbronn erhoben, s. zuvor LS Nr. 199.

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