ZfIR 2013, 882

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 20, 24; BGB § 135198. Unwirksamkeit nach der Beschlagnahme abgeschlossenen Mietvertrags wegen nicht ordnungsgemäßer BewirtschaftungLG Frankfurt/O., Urt. v. 25.05.2012 – 15 S 150/10 (AG Fürstenwalde)LG Frankfurt/O.Urt.25.5.201215 S 150/10AG Fürstenwalde

Leitsatz der Redaktion:

Ein Mietvertrag, der nach Anordnung der Zwangsversteigerung geschlossen wurde und gegen eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung verstößt, § 24 ZVG (hier: Aushöhlung der Vermieterposition; der Mieter erhält quasi eigentumsähnliche Rechtsposition), ist nach § 135 Abs. 1 BGB gegenüber dem Ersteher unwirksam; eventuell geleistete Mieterbeiträge bleiben in diesem Fall unberücksichtigt.

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