ZfIR 2013, 882

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtZPO § 925 Abs. 2; WEG § 27 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 7; GBO § 19194. Keine Löschung des zu Gunsten jedes Mitglieds einer WEG eingetragenen Verfügungsverbots durch Bewilligung des bevollmächtigten VerwaltersKG, Beschl. v. 11.10.2013 – 1 W 195-196/13 (AG Neukölln)KGBeschl.11.10.20131 W 195-196/13AG Neukölln

Leitsatz des Gerichts:

Ist für die Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft aufgrund einstweiliger Verfügung gegen einen Wohnungseigentümer im Grundbuch ein Verfügungsverbot eingetragen worden, genügt zu dessen Löschung die Bewilligung des Verwalters auch dann nicht, wenn er hierzu durch Mehrheitsbeschluss in der Versammlung der Wohnungseigentümer bevollmächtigt worden ist.

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