ZfIR 2013, 881

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 6 Abs. 1 Satz 1; BGB § 890 Abs. 2, § 1131192. Keine Verwirrung bei Bestandteilszuschreibung wegen unterschiedlicher Belastung zuzuschreibendem zu aufnehmendem GrundstückOLG Celle, Beschl. v. 06.11.2013 – 4 W 192/13OLG CelleBeschl.6.11.20134 W 192/13

Leitsatz des Gerichts:

Sind bei der Bestandteilszuschreibung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GBO das zuzuschreibende und das aufnehmende Grundstück unterschiedlich belastet, so kann allein hieraus eine Besorgnis der Verwirrung nicht hergeleitet werden.

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