Das Bundesministerium der Justiz legte Anfang August 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG) vor. Er geht zurück auf eine Initiative der Landesjustizverwaltungen, die bereits seit mehreren Jahren gemeinsam an der Entwicklung eines Datenbankgrundbuchs arbeiten. Der Entwurf eröffnet den Landesregierungen die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung ein Datenbankgrundbuch einzuführen. Eine Verpflichtung zur Einführung besteht nicht. Der Gesetzentwurf sieht zudem einzelne Detailänderungen des (allgemeinen) Grundbuchrechts vor. Nachfolgend finden Sie den Text des Referentenentwurfs teilweise mit dem Abdruck der Begründung. Kürzungen sind entsprechend kenntlich gemacht.
Lesen Sie außerdem auch eine kurze Stellungnahme aus dem BMJ auf Seite 909 – in diesem Heft. Danach soll das derzeit vorbereitete Gesetz zur Einführung des Datenbankgrundbuches 2013 beschlossen und verkündet werden. Voraussichtlich wird es nicht vor 2015 zu einem ersten Pilotverfahren kommen.