ZfIR 2012, 890

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 22 Abs. 1 Satz 1; BGB § 559 Abs. 1196. Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei Verglasung von (offener) Loggia als unzulässige bauliche VeränderungZfIR 2012, 891AG Charlottenburg, Urt. v. 26.10.2012 – 73 C 220/10AG CharlottenburgUrt.26.10.201273 C 220/10

Leitsatz des Gerichts:

Die Einheitlichkeit der Fassade wird durch Verglasung von Loggia und Umbau zu Wintergarten gestört. Jeder Wohnungseigentümer der Gemeinschaft muss der Baumaßnahme zustimmen, da es sich um eine unzulässige bauliche Veränderung handelt.

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