ZfIR 2012, 881

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 103 Abs. 1; ZVG § 63 Abs. 4Verletzung rechtlichen Gehörs bei nicht erklärtem Verzicht auf EinzelausgebotGGArt. 103ZVG§ 63BVerfG, Beschl. v. 26.09.2012 – 2 BvR 938/12 (LG Bad Kreuznach)BVerfGBeschl.26.9.20122 BvR 938/12LG Bad Kreuznach

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Beschluss über den Verzicht auf Einzelausgebote wird erst nach Aufforderung zur Abgabe von Geboten bindend.
2. Trägt ein Beteiligter, dessen Recht außerhalb des geringsten Gebots zu berücksichtigen ist, vor, nach Beginn des Versteigerungstermin aber noch vor Aufforderung des Gerichts zur Abgabe von Geboten erschienen zu sein und hätte er demnach seinen Verzicht auf Einzelausgebote noch erklären können, verletzt es sein Recht auf rechtliches Gehör, wenn dieser Vortrag unberücksichtigt bleibt.

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