ZfIR 2012, 877

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012RechtsprechungSteuerrechtEStG 2002 §§ 7, 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 21; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1Kein sofortiger Werbungskostenabzug von Aufwendungen für die Umwandlung eines undichten Flachdaches in ein SatteldachEStG 2002§ 7EStG 2002§ 9EStG 2002§ 21HGB§ 255FG München, Urt. v. 10.07.2012 – 13 K 3810/09 (nicht rechtskräftig)FG MünchenUrt.10.7.201213 K 3810/09nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Durch den Umbau des Daches eines Gebäudes vom Flachdach zum Satteldach wird in dem Dachgeschoss eine weitere Nutzungsmöglichkeit geschaffen; damit tritt eine wesentliche Verbesserung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB ein.
2. Dass die Nutzung des Daches nur mit erheblichen weiteren Aufwendungen möglich oder von dem Steuerpflichtigen nicht beabsichtigt ist, ist für die steuerrechtliche Ein-ZfIR 2012, 878ordnung der für den Dachumbau getätigten Aufwendungen unerheblich.
3. Diese Aufwendungen sind demnach als Herstellungskosten nur anteilig nach den Regelungen über die Absetzung für Abnutzung (AfA) abziehbar.

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