ZfIR 2011, 870

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 329, 415, 1169, 1191Konkludente Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr der Grundschuld unter aufschiebender Bedingung der Ablösung der zu sichernden ForderungBGB§ 329BGB§ 415BGB§ 1169BGB§ 1191OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.06.2011 – 9 U 89/10 (rechtskräftig)OLG KarlsruheUrt.16.6.20119 U 89/10rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Übernimmt der Käufer eines Grundstücks die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden, und vereinbaren die Vertragspartner gleichzeitig eine Erfüllungsübernahme hinsichtlich der gesicherten Darlehensforderungen, so ist damit in der Regel eine konkludente Vereinbarung verbunden, mit welcher die Grundschuldrückgewähransprüche des Verkäufers an den Käufer abgetreten werden.
2. Es erscheint zumindest naheliegend, die konkludente Abtretung der Rückgewähransprüche dahingehend auszulegen, dass sie unter der aufschiebenden Bedingung einer Ablösung der persönlichen Forderungen steht.

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