ZfIR 2010, 866

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtZPO §§ 727, 731; BGB § 1192 Nr. 1a195. Erweiterte Formerfordernisse bei Klauselumschreibung in allen Fällen der Rechtsnachfolge (hier: Umschuldung)LG Frankenthal, Beschl. v. 28.10.2010 – 1 T 205/10LG FrankenthalBeschl.28.10.20101 T 205/10

Leitsätze des Einsenders:

1. Auch bei vom Eigentümer veranlassten Abtretungen sind die vom BGH im Urt. v. 30.3.2010 – XI ZR 200/09 aufgestellten erweiterten Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge („Eintritt in den Sicherungsvertrag“) zu erfüllen. Eine Differenzierung nach dem der Grundschuldabtretung zugrunde liegenden Kausalgeschäft kommt wegen der strengen Formalisierung des Klauselerteilungsverfahrens und im Interesse eines wirkungsvollen Schuldnerschutzes nicht in Betracht.

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