ZfIR 2010, 866

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 29 Abs. 3, § 38, § 53 Abs. 1 Satz 1; EuInsVO Art. 22; InsO § 32 Abs. 3 Satz 1, § 346 Abs. 2 Satz 3193. Keine Prüfungskompetenz des Grundbuchamts auch bei Ersuchen des deutschen Insolvenzgerichts um Löschung des Insolvenzvermerks auf inländischem Grundvermögen eines ausländischen SchuldnersOLG Dresden, Beschl. v. 26.05.2010 – 17 W 491/10 (AG Leipzig)OLG DresdenBeschl.26.5.201017 W 491/10AG Leipzig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist über das Vermögen des Grundstückseigentümers ein englisches Insolvenzverfahren eröffnet worden, hat das Grundbuchamt, wenn ihm jeweils ein formell ordnungsgemäßes Ersuchen des eingeschalteten deutschen Insolvenzgerichts vorliegt, weder im Zuge der Eintragung noch der späteren Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch zu prüfen, ob die ersuchte Eintragung bzw. Löschung kollisions- und insolvenzrechtlich richtig ist.

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