ZfIR 2010, 866

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2, § 675192. Keine die Verjährung begründende Unkenntnis wegen grober Fahrlässigkeit bei Nicht-Durchlesen eines dem Anleger überlassenen Emmissionsprospekt eines geschlossenen ImmobilienfondsBGH, Urt v. 08.07.2010 – III ZR 249/09 (OLG Köln) +BGHUrt8.7.2010III ZR 249/09OLG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.

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