ZfIR 2010, 850

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG §§ 16 Abs. 4, 22 Abs. 2Die Errichtung von Außenbalkonen in einer Wohnungseigentumsanlage kann als Modernisierungsmaßnahme mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschlussfähig seinWEG§ 16WEG§ 22AG Hannover, Urt. v. 26.10.2010 – 483 C 3145/10 (nicht rechtskräftig)AG HannoverUrt.26.10.2010483 C 3145/10nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Beschluss über den Anbau einer Balkonanlage mit Kostentragung stellt einen Modernisierungbeschluss nach § 22 Abs. 2 und § 16 Abs. 4 WEG dar.
2. Die beklagten Wohnungseigentümer sind notwendige Streitgenossen. Das Anerkenntnis eines einzelnen beklagten Wohnungseigentümers ist zwar grundsätzlich wirksam. Das widersprechende Verhalten der anderen Wohnungseigentümer kann aber ein Indiz dahin sein, dass sich diese nicht anschließen wollten.

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