ZfIR 2010, 847

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 21 Abs. 7Beschluss der Wohnungseigentümer, der gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung i.S.v. § 21 WEGWEG§ 21BGH, Urt. v. 01.10.2010 – V ZR 220/09 (LG Berlin)BGHUrt.1.10.2010V ZR 220/09LG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Besondere Nutzungen i.S.v. § 21 Abs. 7 WEG sind solche, die mit einer gesteigerten Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums einhergehen und zumindest bei typisierender Betrachtung den Anfall besonderer Kosten wahrscheinlich machen.
2. Die Festsetzung einer maßvoll bemessenen Umzugskostenpauschale durch Mehrheitsbeschluss nach § 21 Abs. 7 WEG entspricht nur dann den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Regelung nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führt.

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