ZfIR 2009, 884

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 57c, 57dAuswirkung der Aufhebung der §§ 57c und 57d ZVG auf das Kündigungsrecht eines Erstehers in der ZwangsversteigerungZVG§ 57cZVG§ 57dBGH, Beschl. v. 09.07.2009 – V ZB 190/08BGHBeschl.9.7.2009V ZB 190/08

Leitsatz der Redaktion:

Die §§ 57c und 57d ZVG sind ab 1.2.2007 – ohne Übergangsregelung – außer Kraft getreten, dies ist auch in laufenden Verfahren zu berücksichtigen.

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