ZfIR 2008, 880

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 39 Abs. 1199. Keine Notwendigkeit der Bestimmung des elektronischen Veröffentlichungsportals für ZV-Termine in NRW durch förmlichen RechtssatzBGH, Beschl. v. 16.10.2008 – V ZB 94/08 (LG Münster)BGHBeschl.16.10.2008V ZB 94/08LG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Bekanntmachungsblatt und das elektronische Bekanntmachungssystem können durch allgemeine Verwaltungsverfügung im Sinne von § 39 Abs. 1 ZVG bestimmt werden, es sei denn, der Landesgesetzgeber behält sich diese Festlegung vor. In Nordrhein-Westfalen besteht ein solcher Vorbehalt nicht.
2. Eine Bekanntmachung ist bei einem verlinkten Portal wie dem Portal www.justiz.de elektronisch bekannt gemacht, wenn die Bekanntmachungsdaten auf dem Server des Portals abgelegt und zum Abruf bereitgestellt sind, mit dem das Bekanntmachungsportal für den Abruf der Daten verlinkt ist.

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