ZfIR 2008, 879

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtGBO § 53 Abs. 1; WEG §§ 3, 4, 5 Abs. 1, § 8196. Änderung der Zugehörigkeit von Räumen zu jeweiligem Sondereigentum und entsprechende zulässige und richtige Eintragung im GrundbuchOLG München, Beschl. v. 30.07.2008 – 34 Wx 049/08 (LG München I)OLG MünchenBeschl.30.7.200834 Wx 049/08LG München I

Leitsatz des Gerichts:

Ein Wohnungseigentümer, dem zwei Wohnungen gehören, kann ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer Räume des einen Sondereigentums dem anderen Sondereigentum zuordnen. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit und der etwaige Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt sind keine Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ab- bzw. der Zuschreibung.

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