ZfIR 2008, 866

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2008RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 16 Abs. 2Haftung der Mitglieder einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft für Kosten und Lasten des künftigen gemeinschaftlichen EigentumsWEG§ 16BGH, Beschl. v. 05.06.2008 – V ZB 85/07 (OLG Stuttgart) +BGHBeschl.5.6.2008V ZB 85/07OLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft bilden die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sog. werdende Gemeinschaft.
2. Sie sind verpflichtet, entsprechend § 16 Abs. 2 WEG die Kosten und Lasten des künftigen gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese Verpflichtung entfällt nicht dadurch, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtssinne entsteht (Abgrenzung zu Senat BGHZ 107, 285).

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