RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
BVerfG: MietenWoG Bln – Eilantrag abgelehnt
Das BVerfG lehnte mit Beschluss v. 28. 10. 2020 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sich gegen das Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (im Folgenden: MietenWoG Bln) am 22. 11. 2020 richtete, ab (BVerfG, Beschl. v. 28. 10. 2020 – 1 BvR 972/20). Die Beschwerdeführerin hatte schon nicht dargelegt, dass ihr im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht droht. Ungeachtet dessen wurden auch für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt.
(PM BVerfG Nr. 96/2020 v. 29. 10. 2020)