ZfIR 2019, A 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Aktuell

LG Osnabrück: Blindgängersprengung

Können Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg nicht erfolgreich am Fundort entschärft werden, bleibt nur die kontrollierte Sprengung vor Ort. Kommt es dabei zu Schäden an umliegenden Gebäuden, stellt sich die Haftungsfrage. In dem Verfahren vor dem LG Osnabrück hatte die Gebäudeversicherung eines benachbarten Wohnhauses geklagt, welches durch die kontrollierte Sprengung eines Blindgängers auf dem Nachbargelände beschädigt wurde. Das Gericht gab nun in seiner Entscheidung der beklagten Grundstückseigentümerin recht (LG Osnabrück, Urt. v. 2. 8. 2019 – 6 O 337/19) und verneinte einen Ausgleichsanspruch unter Nachbarn. Dieser setze voraus, dass die von einem Grundstück ausgehende Störung seinem Eigentümer zurechenbar sei. Entweder weil er sie selbst jedenfalls mittelbar verursache oder weil er bei wertender Betrachtung verpflichtet gewesen wäre zu verhindern, dass solche Störungen von seinem Grundstück ausgehen. Über die kontrollierte Sprengung habe jedoch allein der Kampfmittelräumdienst entschieden.
(PM LG Osnabrück Nr. 47/19 v. 20. 8. 2019)

Anmerkung der Redaktion:

S. hierzu auch Beitrag von Armbrüster/Westphal, ZfIR 2019, 777 – in diesem Heft)

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