RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
Gesetzgebung: Gebäudeenergiegesetz
Das Bundeskabinett beschloss am 23. 10. 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Mit dem GEG führt der Bund die heute noch separat laufenden Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz zusammen: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Auslöser war u. a. die EU-Gebäuderichtlinie (2010). Sie fordert den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten: ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für privatwirtschaftliche Gebäude.
Kritik kommt vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV): Es sei versäumt worden, Rechtssicherheit für Immobilienverwaltungen in Bezug auf Informationspflichten herzustellen. So werde in § 80 des Gesetzentwurfes die Vorlagepflicht eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing auf Immobilienmakler ausgeweitet, da diese „zentrale Marktakteure sind, die vielfach an Immobiliengeschäften beteiligt sind“. Das Gleiche gelte aber auch für Immobilienverwaltungen, wie das aktuelle Branchenbarometer des VDIV Deutschland eindeutig belege. Danach sind mehr als 42 % der Immobilienverwaltungen als Vermittler tätig. Den Gesetzentwurf finden Sie unter www.bmwi.de.
(PM BMWI v. 23. 10. 2019, VDIV v. 25. 10. 2019)