ZfIR 2019, 814

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGVG §§ 13, 17a; BGB §§ 906, 1004190. Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Unterlassungsklage gegen eine Stadt bei Lärmimmissionen GVG§ 13 GVG§ 17a BGB§ 906 BGB§ 1004 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.09.2019 – 9 W 32/19 (LG Offenburg)OLG KarlsruheBeschl.19.9.20199 W 32/19LG Offenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Verpflichtet sich eine Stadt beim Neubau einer Turnhalle in einer Vereinbarung mit einer Grundstücksnachbarin dazu, lärmintensive Nutzungen der Turnhalle zu begrenzen, ist für die auf die Vereinbarung gestützte spätere Unterlassungsklage der Nachbarin der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.
2. Für den Rechtsweg spielt es keine Rolle, wenn die Nachbarin sich in der „privatrechtlichen Vereinbarung“ gleichzeitig verpflichtet hat, auf Rechtsmittel gegen die beabsichtigte Baugenehmigung, die von der Stadt als untere Baurechtsbehörde erteilt werden sollte, zu verzichten.

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