ZfIR 2019, 814

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BGB §§ 157, 133189. Keine Verletzung rechtlichen Gehörs wegen ergänzender Auslegung eines städtebaulichen Vertrags durch das Revisionsgericht ZPO§ 321a BGB§ 157 BGB§ 133 BGH, Beschl. v. 18.07.2019 – V ZR 77/18 (OLG Düsseldorf)BGHBeschl.18.7.2019V ZR 77/18OLG Düsseldorf

Leitsatz der Redaktion:

Es bedarf keiner Zurückweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die ergänzende Vertragsauslegung kann vom Senat selbst vorgenommen werden, da bezüglich der Bemessung des Ablösebetrags keine weiteren Feststellungen des Berufungsgerichts zu erwarten sind; in dem in Streit stehenden städtebaulichen Vertrag ist weder ein Ablösungsrecht noch einen Ablösebetrag vereinbart, weshalb die Höhe des erst 17 Jahre nach Vertragsschluss von der beklagten Stadt angebotenen Ablösebetrags für die ergänzende Vertragsauslegung nicht von Bedeutung ist.

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