ZfIR 2019, 813

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtEGZPO § 26 Nr. 8; WEG § 22 Abs. 1185. Höheres Interesse des Wohnungseigentümers am Erhalt (statt am Abriss) des zu beseitigenden Bauwerks als maßgeblicher Wert seiner Beschwer EGZPO§ 26 WEG§ 22 BGH, Beschl. v. 26.09.2019 – V ZR 224/18 (LG Karlsruhe)BGHBeschl.26.9.2019V ZR 224/18LG Karlsruhe

Leitsatz des Gerichts:

Übersteigt das Interesse des beklagten Wohnungseigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemein-ZfIR 2019, 814schaftlichen Eigentums (hier: Abgasrohr für eine dezentrale Pelletheizung) verurteilt worden ist, an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten.

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