ZfIR 2019, 813

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtNachbG HE § 10a Abs. 1; BGB §§ 921, 922 Satz 4, § 745 Abs. 2183. Keine Duldung der infolge von Wärmedämmung an Nachbargebäude notwendigen baulichen Veränderungen am eigenen Haus NachbG HE§ 10a BGB§ 921 BGB§ 922 BGB§ 745 BGH, Urt. v. 14.06.2019 – V ZR 144/18 (LG Gießen)BGHUrt.14.6.2019V ZR 144/18LG Gießen

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Eigentümer eines Grundstücks hat nur einen Überbau durch Bauteile zu dulden, die wegen des Anbringens einer Wärmedämmung an der Grenzwand des Nachbarn auf sein Grundstück hinüberragen; demgegenüber muss er Veränderungen an seinem Gebäude, die infolge der Anbringung der Wärmedämmung notwendig werden, nicht dulden.
2. Der Teilhaber einer gemeinsamen Giebelwand (Nachbarwand), der diese mit einer Wärmedämmung versehen will, kann von dem anderen Teilhaber nicht die Duldung baulicher Eingriffe in Gebäudeteile verlangen, die nicht der gemeinsamen Verwaltung unterliegen.

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