ZfIR 2019, 804

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 22 Abs. 1, § 14 Nr. 1; BGB § 280 Abs. 1Keine Pflicht des Verwalters als Versammlungsleiter zur Prüfung des Vorliegens eines Zustimmungserfordernisses nach § 22 Abs. 1 WEG WEG§ 22 WEG§ 14 BGB§ 280 LG Karlsruhe, Urt. v. 02.05.2019 – 11 S 36/16 (nicht rechtskräftig; AG Buchen)LG KarlsruheUrt.2.5.201911 S 36/16nicht rechtskräftigAG Buchen

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Verwalter als Versammlungsleiter ist berechtigt, einen positiven Beschluss über eine bauliche Veränderung zu verkünden, obwohl nicht alle durch die Maßnahme über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinaus beeinträchtigten Wohnungseigentümer ihre nach § 22 Abs. 1 WEG erforderliche Zustimmung abgegeben haben.
2. Den Interessen der häufig rechtsunkundigen Wohnungs- und Teileigentümer wird damit genügt, dass der Verwalter als Versammlungsleiter verpflichtet ist, auf das Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG und das sich daraus ergebende Anfechtungsrisiko hinzuweisen.
3. Die rechtskräftige Ungültigerklärung eines Beschlusses genügt nicht für die Annahme einer Pflichtverletzung des den Beschluss als Versammlungsleiter verkündenden Verwalters.

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