ZfIR 2018, 794

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGNotKG § 13 Satz 1, 2, § 82 Abs. 1 Satz 1183. Zur Geltendmachung eines Kostenvorschusses in Grundbuchsache GNotKG§ 13 GNotKG§ 82 OLG München, Beschl. v. 16.10.2018 – 34 Wx 226/18 (AG Garmisch-Partenkirchen)OLG MünchenBeschl.16.10.201834 Wx 226/18AG Garmisch-Partenkirchen

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Ermessen des Grundbuchamts hinsichtlich der Entscheidung, im Antragsverfahren die Eintragung von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen, ist nur dann eröffnet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Gebühreneingang im jeweiligen Verfahren gefährdet ist.
2. Dies kann zu bejahen sein, wenn das Grundstück mit einer Vielzahl von Zwangshypotheken belastet ist und ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist.
3. Dies kann auch dann gelten, wenn die Antragstellerin und Kostenschuldnerin eine juristische Person ist, deren Geschäftsführer der Grundstückseigentümer ist.

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