ZfIR 2018, 775

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 RechtsprechungVertragsrechtBNotO § 19 Abs. 1 Satz 1; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2a Satz 2 Nr. 2Zu den Amtspflichten des Notars hinsichtlich 2-Wochen-Frist, aktueller Grundbucheinsicht und Hinweis auf gelöschten Zwangsversteigerungsvermerk BNotO§ 19 BeurkG§ 17 BGH, Urt. v. 23.08.2018 – III ZR 506/16 (OLG Düsseldorf)BGHUrt.23.8.2018III ZR 506/16OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Unterschreitung der Frist des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG unschädlich sein kann.
2. Auf einen zeitweilig im Grundbuch eingetragenen, im Zeitpunkt der Beurkundungsverhandlung aber bereits wieder gelöschten Zwangsversteigerungsvermerk muss der Notar grundsätzlich nicht hinweisen.

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