ZfIR 2017, 793

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 133, 157, 164, 180, 654184. Anspruch auf konkludent vereinbarte Maklerprovision bei Erwerb des Objekts durch einen Dritten BGB§ 133 BGB§ 157 BGB§ 164 BGB§ 180 BGB§ 654 OLG Schleswig, Beschl. v. 03.04.2017 – 16 W 43/17 (rechtskräftig; LG Kiel)OLG SchleswigBeschl.3.4.201716 W 43/17rechtskräftigLG Kiel

Leitsätze des Gerichts:

1. Wer als Vertreter des potentiellen Käufers gegenüber dem Makler auftreten will, muss dies nach außen deutlich machen.
2. Wenn statt des Maklerkunden dessen im Ausland lebende Schwester das Objekt erwirbt (vertreten durch den Bruder), so fehlt nicht die erforderliche persönliche Kongruenz.
3. Ist es zu einem konkludent geschlossenen Maklervertrag gekommen, so muss der Maklerkunde eine nachträgliche Herabsetzung der Provision beweisen.
4. Wenn der Maklerkunde nicht ausschließlich per Fernkommunikationsmitteln (hier: Telefonat) den Vertrag abschloss, fehlt es an einem gesetzlichen Widerrufsrecht.

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