ZfIR 2017, 793

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2183. Zur Schadensersatzpflicht des Mieters wegen mitgenommener Gegenstände und nach seinem Auszug vorzunehmender Reparaturarbeiten BGB§ 249 OLG Koblenz, Urt. v. 28.06.2017 – 1 U 1155/16 (LG Koblenz)OLG KoblenzUrt.28.6.20171 U 1155/16LG Koblenz

Leitsätze der Redaktion:

1. Die durch vertragliche Vereinbarung übernommene Verpflichtung des Mieters, einen von ihm in die Mietsache eingebrachten Heizkörper und eine Heiztherme bei Auszug dem Vermieter zu überlassen, ändert sich nicht durch die spätere Entscheidung des Mieters, eine teurere, neue Heiztherme anzuschaffen; auch kann er sich nicht darauf verlassen, das Mietobjekt in jedem Fall auf eine bestimmte Zeit nutzen zu können, sofern aus dem Mietvertrag ersichtlich ist, dass es auch zu einer früheren Beendigung dieses kommen kann.
2. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich für den Fall, dass tatsächlich Reparaturarbeiten zur Beseitigung der von ihm hinterlassenen Beschädigungen durchgeführt werden, auch auf die Erstattung der insoweit anfallenden Umsatzsteuer. Der Geschädigte (Vermieter) soll bei einer Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten bei späterer tatsächlicher Durchführung der Reparatur, die zur Herstellung des Zustands erforderlich ist, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, nicht um die Erstattung der Zusatzsteuer gebracht werden (vgl. § 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 BGB).

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell