ZfIR 2017, 782

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 183, 878; ErbbauRG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1Unwiderruflichkeit der vom Grundstückseigentümer zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilten Zustimmung nach Wirksamwerden des Verpflichtungsgeschäfts BGB§ 183 BGB§ 878 ErbbauRG§ 5 ErbbauRG§ 6 BGH, Beschl. v. 29.06.2017 – V ZB 144/16 (OLG München)BGHBeschl.29.6.2017V ZB 144/16OLG München

Leitsatz des Gerichts:

Ist als Inhalt des Erbbaurechts vereinbart, dass der Erbbauberechtigte zur Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.

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