RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2016
Aktuell
Gesetzgebung: Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Verwalter
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) spricht sich erneut für die Einbeziehung des Mietverwalters und eine Weiterbildungspflicht aus.
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes (BT-Drs.: 18/10190) im Deutschen Bundestag und der anschließenden Überweisung in die zuständigen Bundestagsauschüsse weist der DDIV erneut darauf hin, dass der bisherige Entwurf nicht weitreichend genug sei. Der Branchenverband mahnt daher an, den Mietverwalter und die Mitarbeiter einer Immobilienverwaltung in den Sachkundenachweis einzubeziehen sowie eine Weiterbildungspflicht festzuschreiben.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung einzuführen. Diese umfasst neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch eine verbindliche Sachkundeprüfung für Wohnungseigentumsverwalter und Makler. Ebenso soll für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beim Verwalter vorliegen.
(Quelle: Pressemitteilung des DDIV vom 10. 11. 2016)