ZfIR 2016, 806

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrecht GBO §§ 17, 39 Abs. 1, § 71 Abs. 1; WEG § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, § 15 Abs. 1186. Zur Übertragung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts (hier: Stellplatz) GBO§ 17 GBO§ 39 GBO§ 71 WEG§ 7 WEG§ 10 WEG§ 15 OLG München, Beschl. v. 13.10.2016 – 34 Wx 185/15 (AG Sonthofen)OLG MünchenBeschl.13.10.201634 Wx 185/15AG Sonthofen

Leitsatz des Gerichts:

Werden Sondernutzungsrechte (Pkw-Stellflächen im Freien) wirksam einem Sondereigentum zugewiesen, besteht die Ausschlusswirkung gegenüber Sondernachfolgern fort, auch wenn bei einer Übertragung der Nutzungsrechte auf ein anderes Sondereigentum zwar eine Abschreibung beim einen, jedoch ZfIR 2016, 807keine Zuordnung beim anderen vorgenommen wurde. Sollen bei einer Veräußerung des anderen Sondereigentums die Stellflächen neu zugeordnet werden, bedarf es zunächst der Voreintragung der Sondernutzungsrechte als Inhalt des bisherigen Sondereigentums.

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