RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2015
Aktuell
Gesetzgebung: Bundesmeldegesetz in Kraft getreten
Seit dem 1. 11. 2015 gilt erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Mit dem einheitlichen Melderecht wird die Meldebestätigung durch den Vermieter/Wohnungsgeber wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern (§ 19 BMG). Nach der Abschaffung im Jahr 2002 war es vermehrt zu Scheinanmeldungen gekommen, um Adressdaten für verschiedene Straftaten zu nutzen, z. B. für Betrugsdelikte in Zusammenhang mit Kontoeröffnungen, Beantragungen von Kreditkarten oder Internetkauf. Um solche Straftaten zu erschweren, wurde nun mit dem Bundesmeldegesetz die Pflicht zur Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Bei der An- bzw. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt der Mieter nun eine so genannte Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters. Die Vorlage eines Mietvertrags ist nicht mehr ausreichend.
(Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 1. 11. 2015)