ZfIR 2015, 850

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung in Leitsätzen Bau-, Boden- und Umweltrecht GG Art. 3 Abs. 1188. Rechtmäßige Versagung von öffentlichen Fördermitteln für ein Mehrgenerationenhaus wegen eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betreibers GGArt. 3 VG Göttingen, Urt. v. 14.10.2015 – 1 A 282/13 (nicht rechtskräftig)VG GöttingenUrt.14.10.20151 A 282/13nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird eine finanzielle Förderung versagt, deren Voraussetzungen nicht durch Gesetz im materiellen Sinne, sondern aufgrund bloßer Bereitstellung der Mittel im Haushaltsgesetz i. V. m. dem Haushaltsplan zulässigerweise durch Richtlinien bestimmt sind, so ist der gerichtliche Kontrollrahmen begrenzt. Das Verwaltungsgericht prüft insbesondere, ob bei der Anwendung der jeweiligen Richtlinie im Einzelfall der Gleichheitssatz verletzt ist (vgl. VG Köln, Urt. v. 19. 4. 2012 – 16 K 3618/10, juris Rz. 16 18).
ZfIR 2015, 851
2. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn juristische Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren ist, durch Förderrichtlinien und in ständiger Verwaltungspraxis von der Gewährung einer Zuwendung ausgeschlossen werden (hier: zur Förderrichtlinie des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser II – Förderzeitraum 2012 – 2014 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

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