ZfIR 2015, 850

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung in Leitsätzen Wohnungseigentumsrecht BGB § 137 Satz 1; WEG § 12 Abs. 1, 3; GBO § 20187. Entfallen der Verwalterzustimmung bei in Teilungserklärung bestimmter Ausnahme für Veräußerung des Wohnungseigentums an Verwandte bestimmten Grades BGB§ 137 WEG§ 12 GBO§ 20 OLG Nürnberg, Beschl. v. 31.08.2015 – 15 W 788/15 (AG Nürnberg)OLG NürnbergBeschl.31.8.201515 W 788/15AG Nürnberg

Leitsätze des Gerichts:

1. Bedarf nach der Teilungserklärung gem. § 12 Abs. 1 WEG die Veräußerung von Wohnungseigentum der Zustimmung der Wohnungseigentümer oder Dritter (etwa des Verwalters), dann gilt dies auch für die Überlassung und Auflassung des der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zustehenden Wohnungseigentums an eines ihrer Mitglieder (im Anschluss an BayObLG Rpfleger 1982, 177).
2. Das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG wird grundsätzlich auch dann ausgelöst, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (im Anschluss an BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG ZfIR 2011, 381 (LS) = MDR 2011, 718; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490).
3. Sieht die Teilungserklärung eine Ausnahme von diesem Zustimmungserfordernis für Veräußerungen an Verwandte bestimmten Grades des Veräußerers vor, dann greift diese Ausnahme auch dann, wenn das erwerbende Mitglied zu den übrigen Mitgliedern der Miterbengemeinschaft diesen Verwandtschaftsgrad aufweist.

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