ZfIR 2015, 850

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung in Leitsätzen Sachen- und Grundbuchrecht GBO §§ 17, 18 Abs. 1, § 47 Abs. 2; ZPO §§ 139, 867185. Eintragung einer Zwangshypothek für GbR nur bei Ausweis aller Gesellschafter im Vollstreckungstitel GBO§ 17 GBO§ 18 GBO§ 47 ZPO§ 139 ZPO§ 867 OLG München, Beschl. v. 09.06.2015 – 34 Wx 157/15 (AG Rosenheim)OLG MünchenBeschl.9.6.201534 Wx 157/15AG Rosenheim

Leitsätze des Gerichts:

1. Zulässigkeit einer nur mit Verfahrensfehlern begründeten Grundbuchbeschwerde.
2. Beinhaltet der Vollstreckungstitel als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne (zweifelsfrei) sämtliche Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Weil es häufig absehbar sein dürfte, dass die Behebung des Mangels durch Titelberichtigung im Erkenntnisverfahren in angemessener Frist nicht möglich ist, wird es meist ermessensfehlerfrei sein, nach entsprechender Gehörsgewährung den Eintragungsantrag ohne Zwischenverfügung zurückzuweisen.

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