ZfIR 2015, 837

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2015 Rechtsprechung Wohnungseigentumsrecht WEG § 21 Abs. 3, § 27 Abs. 1 Nr. 4Anforderungen an die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung WEG§ 21 WEG§ 27 BGH, Urt. v. 25.09.2015 – V ZR 244/14 (LG Karlsruhe) +BGHUrt.25.9.2015V ZR 244/14LG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.
2. Voraussetzung ist allerdings, dass das Risiko einer Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung erörtert wurde; dies muss aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung hervorgehen.
3. Ob ein Beschluss über eine Kreditaufnahme sich im Übrigen in den Grenzen des den Wohnungseigentümern zustehenden Gestaltungsermessens hält, kann nicht generell, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der allseitigen Interessen bestimmt werden.

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