ZfIR 2014, 823

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 522 Abs. 1, §§ 544, 559, 577 Abs. 2 Satz 4188. Aufhebung und Zurückweisung (auch) eines die Berufung als unzulässig verwerfenden Urteils bei fehlendem Tatbestand (Sachverhalt)BGH, Beschl. v. 18.09.2014 – V ZR 290/13 (LG Karlsruhe)BGHBeschl.18.9.2014V ZR 290/13LG Karlsruhe

Leitsatz des Gerichts:

Verwirft das Berufungsgericht die Berufung nicht durch Beschluss, sondern durch Urteil als unzulässig, ohne den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt mitzuteilen, führt die Nichtzulassungsbeschwerde des Berufungsklägers ohne weiteres zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.

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