ZfIR 2014, 822

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 873 Abs. 1, § 877184. Neubestellung eines Wegerechts statt Eintragung einer Inhaltsänderung bei Ausbau bestehender Tiefgarage auf weitere (herrschende) GrundstückeOLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2014 – I-15 W 122/14 (AG Gütersloh)OLG HammBeschl.10.7.2014I-15 W 122/14AG Gütersloh

Leitsatz des Gerichts:

Ein Rechtsgeschäft, durch das bei einer bestehenden Grunddienstbarkeit (Wegerecht) der Kreis der nutzungsberechtigten Eigentümer der herrschenden Grundstücke erweitert wird, kann nicht im Wege einer Inhaltsänderung im Grundbuch eingetragen werden.

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