ZfIR 2014, 822

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 311 Abs. 2 Nr. 2, §§ 241, 280 Abs. 1182. Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank gegenüber dem Darlehensnehmer über ihr bekanntes sittenwidriges Missverhältnis von Kaufpreis und Wert der Immobilie bei steuersparendem ErwerbOLG Düsseldorf, Urt. v. 14.02.2014 – I-17 U 107/11 (LG Duisburg))OLG DüsseldorfUrt.14.2.2014I-17 U 107/11LG Duisburg)

Leitsätze der Redaktion:

1. Ist der kreditgebenden Bank die Brutto-Kaltmiete der von dem Darlehensnehmer im Rahmen eines Steuersparmodells zu erwerbenden Wohnung bekannt, kann sie unter Zugrundelegung des „vereinfachten Ertragswertverfahrens“, dessen Kenntnis bei jedermann, der mit der Bewertung von Immobilien beruflich befasst ist, unterstellt werden kann, schon im Wege einer einfachen Überschlagsrechnung, deren Vornahme sich ihr unter den gegebenen Umständen der Darlehensvergabe aufdrängt, den Ertragswert der zu erwerbenden Wohnung feststellen.

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