ZfIR 2014, 805

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 1004, 1020 Satz 1, § 242Zum Unterlassungsanspruch des Eigentümers des dienenden Grundstücks gegenüber dem WegeberechtigtenBGB§ 1004BGB§ 1020BGB§ 242OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.07.2014 – 12 U 155/13 (nicht rechtskräftig)OLG KarlsruheUrt.25.7.201412 U 155/13nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Eigentümer eines Grundstücks, dem zu Lasten eines Nachbargrundstücks ein Wegerecht eingeräumt ist, sind jedenfalls dann nicht zum nächtlichen Abschließen eines am Wegezugang eingerichteten Tors verpflichtet, wenn eine vom herrschenden Grundstück aus zu bedienende Toröffnungsanlage nicht vorhanden ist (Anschluss an OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.9.1990 – 6 U 178/89, Abweichung von OLG Frankfurt/M., Urt. v. 29.11.1985 – 10 U 22/85).
2. Ein Wegerecht kann auch die Befugnis umfassen, den Weg zum Befüllen von Mülltonnen zu verwenden, die am Grundstücksrand zum Weg hin abgestellt sind.

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